Schadensersatzrecht

Haben Sie bei einem Verkehrsunfall einen Schaden erlitten?

Ihr erster Weg oder Anruf sollte Sie stets zu Ihrem Rechtsanwalt führen, denn nur er prüft ausschließlich in Ihrem wirtschaftlichen Interesse, welche Ersatzansprüche bestehen.

Die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners wird bei allem äußeren Entgegenkommen stets darauf bedacht sein, die von Ihnen zu beanspruchende Zahlung so gering wie möglich zu halten. Lassen Sie sich daher nicht auf unmittelbare Regulierungsgespräche mit versierten und allein die Interessen des Versicherers verfolgenden Sachbearbeitern ein.

Bei Sachschäden geht es um solche Schadenspositionen wie Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung und weiteres mehr.

Sind Sie bei einem Unfall verletzt worden, sind Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld, Rente, Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten und Ersatz des Haushaltsführungsschadens zu prüfen.

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich.

Bußgeld / Straftatbestände

Ein Verstoß gegen Verkehrsvorschriften ist schnell passiert. Dann drohen Ihnen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote wegen zu schnellen Fahrens, Rotlichtverstoßes und ähnlichem.

Sollten Sie einen anderen Verkehrsteilnehmer verletzen, ist häufig der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung verwirklicht. Weitere Delikte im Strafbereich sind beispielsweise Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis, um nur die häufigsten zu nennen.

Wir verteidigen Sie außergerichtlich gegenüber Ordnungs- und Ermittlungsbehörden sowie gerichtlich vor den zuständigen Gerichten.

Vorrangiges Ziel ist stets die möglichst schnelle Verfahrenseinstellung unter Vermeidung gravierender Folgen für Ihr Punktekonto, Führungszeugnis und Portemonnaie.

Fahrerlaubnis / Führerschein

Wenn Ihr Punktekonto voll ist oder zu werden droht, besprechen wir Ihre Chancen, die Fahrerlaubnis behalten zu können.

Dies gilt auch in Fällen eines drohenden Fahrverbotes wegen einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Eventuell kann ein Fahrverbot in eine erhöhte Geldbuße umgewandelt werden.

Ist Ihnen die Fahrerlaubnis bereits vorläufig oder endgültig entzogen, z. B. wegen Trunkenheit im Verkehr, helfen wir Ihnen bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Nehmen Sie insbesondere drohende Maßnahmen wie die MPU – den sogenannten „Idiotentest“ – keinesfalls auf die leichte Schulter. Ohne geeignete Vorbereitung haben Sie hier nur geringe Chancen. Damit verlängert sich der Zeitraum, in dem Sie nicht fahren dürfen. Zudem erhöhen sich mit jedem Fehlversuch die von Ihnen zu tragenden Kosten.

Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie nach Ablauf der Sperrfrist möglichst schnell wieder in den Besitz der Fahrerlaubnis kommen. Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig melden, damit keine Zeit verloren wird.

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich gegenüber der Verwaltungsbehörde (Straßenverkehrsamt) und gerichtlich gegenüber den Verwaltungsgerichten.

Schreiben Sie uns eine Nachricht, wir melden uns umgehend zurück.