Trennung / Scheidung

Wir besprechen mit Ihnen ausführlich Ihre konkrete Situation und planen die nächsten Schritte. Häufig stehen Fragen im Vordergrund, die sich um den Verbleib in der ehelichen Wohnung drehen, um das finanzielle Auskommen der nächsten Wochen und Monate oder um die Sicherung der gemeinschaftlichen Habe und insbesondere Bankkonten vor unberechtigten Zugriffen durch den Ehepartner. Wir sagen Ihnen genau, welche Dinge Priorität haben und wie sie zu regeln sind.

Sollte die Scheidung Ihrer Ehe unausweichlich sein, begleiten wir Sie sicher durch das Scheidungsverfahren. Dabei stellen die zielstrebige Durchsetzung Ihrer Rechte einerseits und eine nervenschonende und sachliche Verhandlungsführung andererseits keine Gegensätze dar.

Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie zügig, erfolgreich und gleichwohl ohne den vielbeschworenen „Rosenkrieg“ geschieden werden können.

Wir helfen Ihnen dabei, die wirtschaftlichen und sonstigen Folgen der Scheidung möglichst frühzeitig und einvernehmlich außergerichtlich zu regeln, was nicht nur Sie weniger belastet, sondern in der Regel auch Ihr Portemonnaie.

Kinder

Kinder leiden häufig noch mehr als ihre Eltern unter Trennung und Scheidung, da sie sich in der Regel mit beiden Elternteilen gleichermaßen loyal verbunden fühlen. Sie dürfen nicht noch zusätzlich zum Spielball im Konflikt der Eltern werden.

Wir sagen Ihnen, wie Sie dies verhindern können und was Sie über Elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmung, Umgang und alle weiteren Fragen der Kindesbelange wissen müssen.

Erforderlichenfalls vertreten wir Sie zur Durchsetzung Ihrer Interessen und im Sinne des Wohls Ihrer Kinder vor dem Familiengericht.

Unterhalt

Hierbei geht es um die Unterhaltsansprüche von minderjährigen oder volljährigen Kindern, von getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten oder auch von Eltern gegenüber ihren Kindern.

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen des Unterhaltes, unabhängig davon, ob Sie unterhaltsberechtigt oder unterhaltsverpflichtet sind.

Wir rechnen genau aus, wie viel Sie zu zahlen oder zu bekommen haben und sagen Ihnen auch, wie lange das der Fall sein könnte.

Wenn bei Ihnen bereits eine Unterhaltsregelung besteht, erklären wir Ihnen, ob diese wegen veränderten persönlichen oder finanziellen Grundlagen etwa zu Ihren Gunsten abgeändert werden kann.

Vermögen

Trennung und Scheidung werfen erhebliche Fragen hinsichtlich des Vermögens der Ehegatten auf, und zwar sowohl mit Blick auf etwa gemeinschaftliches als auch getrenntes Vermögen beider Seiten.

Wir informieren und beraten Sie über alle rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte der Vermögensauseinandersetzung unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Vermögenssituation und vertreten Sie im Bedarfsfall auch gerichtlich.

Wir zeigen Ihnen, was beispielsweise der Zugewinnausgleich konkret für Sie bedeutet oder wie Sie bezüglich der Immobilien oder der gemeinschaftlichen Schulden mit Ihrem Ehegatten auseinanderkommen.

Im Vordergrund steht dabei stets, Ihnen das Vermögen für die Zeit nach der Ehe bestmöglich zu erhalten und einem vermeidbaren Verlust vorzubeugen. Hierfür entwickeln wir gemeinsam Strategien, die in eine außergerichtliche und somit regelmäßig auch kostenschonende Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung münden können.

Wenn Sie ein Unternehmen besitzen, kann dieses durch Trennung und Scheidung in seiner Existenz bedroht sein. Hier erarbeiten wir mit Ihnen Lösungen zum Schutz Ihrer Firma.

Falls Sie erst noch heiraten wollen oder sich bei ohne Trennungsabsicht bestehender Ehe Gedanken über Ihre Vermögenssituation machen, kann die Vereinbarung eines Ehevertrages ein sehr sinnvolles Instrument sein, einer späteren Vermögensminderung für den Fall der Trennung und Scheidung vorzubeugen. Wir besprechen ausführlich Ihre Situation und Ihre Ziele und entwerfen entsprechende Vertragswerke.

Schreiben Sie uns eine Nachricht, wir melden uns umgehend zurück.