Leistungsgewährung durch Sozialbehörden verläuft selten reibungslos, und zwar unabhängig davon, ob es um Rente, Leistungen wegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit, wegen Schwerbehinderung oder Arbeitslosigkeit (Hartz IV) geht.
Die Fülle von Antragsformularen und beizubringenden Unterlagen sowie eine komplexe und sich ständig ändernde Rechtslage sind nicht nur für Sie schwer zu durchschauen, sondern stellen auch eine erhebliche Fehlerquelle auf Seiten der Behörden dar.
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich im Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren vor den zuständigen Behörden und gerichtlich vor den Sozialgerichten.