Wenn Sie sicher gehen möchten, dass Ihr späterer Nachlass auch rechtswirksam so geregelt ist, wie Sie es sich vorstellen, helfen wir Ihnen bei der Gestaltung von Testamenten, Vermächtnissen und Erbverträgen.
Ohne individuelle und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene rechtliche Beratung besteht die Gefahr, dass nach Ihrem Tod nicht Ihr letzter Wille zum Tragen kommt, sondern möglicherweise langwierige Streitigkeiten zwischen Erben, Pflichtteilsberechtigten und sonstigen Beteiligten ausbrechen.
Auch allgemeine und sonstige Fragen zum Erbrecht beantworten wir Ihnen gerne. Wir unterstützen Sie auch bei der Abfassung einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Wenn Sie Erbe, Miterbe oder Pflichtteilsberechtigter oder sonst von Todes wegen Begünstigter sind oder sein könnten, beraten und vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Gleiches gilt für Fälle, in denen Sie sich zu Unrecht durch andere Personen in Anspruch genommen sehen.