Wenn Sie Arbeitnehmer sind, beraten und vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich auf allen Gebieten des Arbeitsrechts.
Wir sagen Ihnen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen und bewahren Sie vor drohenden Rechtsverlusten in häufig vorkommenden Fällen von Klagefristen, Ausschlussfristen und Verjährung. Wir helfen Ihnen dabei, sich im Dschungel von konkurrierenden Vorschriften aus Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Gesetzen zurecht zu finden.
Wenn Sie eine Kündigung, Abmahnung oder Versetzung erhalten haben oder solche Maßnahmen bevorstehen, wenn Ihr Lohn ausbleibt oder Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorlegt, sollten Sie umgehend Rat einholen. Gleiches gilt, wenn Ihre Rechte als behinderter Mitarbeiter, Schwangere oder Teilzeitbeschäftigter berührt sind oder Sie an Ihrem Arbeitsplatz gemobbt werden.
Achtung: In Kündigungsfällen muss der Arbeitnehmer binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung die Kündigungsschutzklage erheben, anderenfalls wird die Kündigung ohne Rücksicht auf ihre rechtliche Begründetheit wirksam. Melden Sie sich also umgehend bei uns, damit wir Sie rechtzeitig beraten und die notwendigen Maßnahmen mit Ihnen abstimmen können.
Wenn Sie Arbeitgeber sind, beraten und vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich auf allen Gebieten des Arbeitsrechts.
Wir gestalten Ihre arbeitsrechtlichen Vertragswerke nach Ihren Bedürfnissen und unterstützen Sie situationsbezogen bei arbeitsrechtlichen Maßnahmen aller Art innerhalb und außerhalb Ihres Unternehmens. Daneben helfen wir Ihnen bei der Erstellung innerbetrieblicher Regelwerke, beispielsweise bei Betriebsvereinbarungen.
Reorganisation und Umstrukturierung sind für uns keine Fremdworte. Unter veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bedarf es der Anpassung wichtiger arbeitsrechtlicher und personeller Strukturen, damit Ihr Unternehmen auch in der Zukunft erfolgreich sein kann.